Validierung der Aufbereitungsanweisungen für Medizinproduktehersteller
Hersteller von wiederverwendbaren chirurgischen Instrumenten unterstützen wir bei der Umsetzung der Forderungen der neuen Medizinprodukte-Verordnung (MDR) hinsichtlich der Bereitstellung und Validierung von Aufbereitungsanweisungen. Die Forderungen beziehen sich auf vom Hersteller bereitzustellenden Informationen (DIN EN ISO 17664 für Klasse 1r-Produkte, wiederverwendbare chirurgische Instrumente).
Wir helfen Ihnen gern bei der Validierung Ihrer Aufbereitungsanweisung, bei der Auswahl und der Klassifizierung Ihrer Instrumente, bei der Festlegung der Prüfkriterien sowie bei der Durchführung von Validierung und Gutachten. Hierbei können wir bei Versuchsreihen auf unser chemisches Labor und unser Mikrobiologielabor zugreifen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen bei umfangreichen Instrumentenspektren auch Datenbanken für die Verwaltung der Prüfergebnisse zur Verfügung.